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PORTFOLIO
Gesundheitswesen
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Neue Gesetzgebungen im Gesundheitswesen
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Geringere Zuzahlungen durch die Kassen? Die technologische Entwicklung der Medizin zu einer apparativen und pharmazeutischen Hochleistungsmedizin führt zu mehr Effektivität. Natürlich bei explodierenden Kosten. Auf der anderen Seite stehen immer knappere Mittel. Und die Ängste der Menschen, aus Kostengründen nicht adäquat versorgt zu werden.
Um dem entgegen zu wirken, will das Bundesministerium für Gesundheit per Gesetz, § 135 - 137, SGB V, eine einheitlich hohe Versorgungsqualität sichern. Das heißt, klar definierte Abläufe sollen Fehlern vorbeugen, Abläufe optimieren und so bei Einhaltung der Qualität Kosten senken.
Im Klartext heißt dies: ohne vergleichbare Prüfung des Qualitätsstandards erfolgen geringere Zuzahlungen durch die Kassen.
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